kia e soul
7 jahre garantie

LEISE ABER KRAFTVOLL

Der kraftvollere e-Soul mit der 64-kWh-Batterie und 150 kW (204 PS) Leistung übertrifft in der Reichweite. Es hat eine kombinierte Reichweite von 452 Kilometern (Durchschnittsverbrauch 15,7 kWh pro 100 km) und legt im City-Zyklus sogar bis zu 648 Kilometer mit einer Batterieladung zurück.

Das Grundmodell Kia e-Soul hat mit einem 39,2-kWh-Akku und 100 kW (136 PS) eine kombinierte Reichweite von 276 Kilometern. City-Zyklus: 407 km. Über den serienmäßigen Schnellladeanschluss (CCS-Stecker) lassen sich die Batterien an einer 100-kW-Station in nur 54 Minuten von 0 auf 80 Prozent aufladen.

Der neue Kia e-Soul zeigt zudem ein modernes, neues Design, ist in zahlreichen Ein- und Zweifarb-Lackierungen erhältlich, verfügt über neue Assistenz- und Infotainmentsysteme und bietet durch den kraftvollen Antrieb und das neue Fahrwerk enormen Fahrspaß!

Kia e-Soul
Kia e-Soul
Kia e-Soul

BERATUNG UND VERKAUF

  • Maria Putzlacher
    Maria Putzlacher
    Beratung / Verkauf
  • Gabrijela B.
    Gabrijela B.
    Automobilkauffrau

Verbrauchsangaben:
Kia e-Soul mit 64-kWh-Batterie:
Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km.
Kia e-Soul mit 39,2-kWh-Batterie:
Stromverbrauch kombiniert 15,6 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km.
Effizienzklasse: A+

Kia e-Niro mit 64-kWh-Batterie: Stromverbrauch kombiniert 15,9 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert 0 g/km.
Kia e-Niro mit 39-kWh-Batterie: Stromverbrauch kombiniert 15,3 kWh/100 km; CO₂-Emission kombiniert 0 g/km.
Effizienzklasse: A+

Die Werte wurden nach dem neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, wurden bei der Ermittlung der CO2-Emission nicht berücksichtigt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziell spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der bei uns und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, unentgeltlich erhältlich ist.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Die angegebenen Reichweiten wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.

Wichtige Hinweise: Da die Typzulassung sämtlicher Kia Modelle und Varianten ab sofort anhand des neuen, realitätsnäheren Prüfzyklus „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) erfolgt, kann es zur Erhöhung der anzugebenden CO₂- und Verbrauchswerte, und damit letztlich auch zu höheren Kfz-Steuerverpflichtungen kommen.

Abbildung zeigt kostenpflichtige Sonderausstattung.

1 Umweltbonus, Innovationsprämie
Mit der aufgrund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung eingeführten Innovationsprämie wird der staatliche Anteil an der Kaufprämie für Elektro-Fahrzeuge im Zeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2021 verdoppelt. Die staatliche Umweltförderung beim Kauf eines Kia e-Soul oder Kia e-Niro, umfasst neben der Innovationsprämie in Höhe von € 9.000 auch die AVAS-Förderung (Acoustic Vehicle Alerting System, System für künstliche Fahrgeräusche für Elektrofahrzeuge) in Höhe von € 100. Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von € 6.000 als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren € 3.000 als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Hierdurch reduziert sich die Umsatzsteuer auf den Fahrzeugkaufpreis um € 480 (16% von € 3.000). Die AVAS-Förderung wird als staatlicher Zuschuss gewährt. Insgesamt beläuft sich der Preisvorteil für Privatkunden auf € 9.580 (Innovationsprämie € 9.000 + AVAS-Förderung € 100 + Umsatzsteuerersparnis € 480). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme von Innovationsprämie und AVAS-Förderung werden durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt (Veröffentlichung ca. Mitte Juli 2020). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Innovationsprämie und AVAS-Förderung, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses und der AVAS-Förderung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme von Umweltbonus und Innovationsprämie sind durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Umweltbonus und Barauszahlung des Herstelleranteils.